SCHUTZKONZEPT

FC PFEIL BROISTEDT e. V.

 
Gemeinsam Verantwortung übernehmen Prävention und Intervention zum Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt.
 
01.03.2026
 
Dieses Schutzkonzept bildet die verbindliche Grundlage für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen im FC Pfeil Broistedt e. V. Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.
 

Ansprechpartner: Oliver Grimm (oliver.grimm@fcpfeil.de)

 

VORWORT

Sport verbindet Menschen. Er fördert Bewegung, Selbstvertrauen, Teamgeist und Freundschaften. Kinder und Jugendliche erleben ihren Sportverein als wichtigen Ort ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Dieses Vertrauen verpflichtet uns zu besonderer Verantwortung. Der FC Pfeil Broistedt möchte allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Identität oder persönlichen Voraussetzungen ein sicheres und wertschätzendes Vereinsumfeld bieten.
Unser Vereinsmotto Vielfalt. Leidenschaft. Zusammenhalt. beschreibt die Haltung, nach der wir handeln.
Mit diesem Schutzkonzept bekennt sich der FC Pfeil Broistedt zum Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, vor Vernachlässigung, Diskriminierung, Mobbing und Ausgrenzung. inderschutz beginnt nicht erst im Verdachtsfall. Er zeigt sich im täglichen Umgang miteinander: durch Aufmerksamkeit, klare Regeln, respektvolle Kommunikation und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Das Schutzkonzept soll Orientierung geben, Risiken verringern und Handlungssicherheit schaffen. Es gilt für alle Mitglieder, Verantwortlichen, Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Gäste des Vereins.
 

1. UNSERE HALTUNG UND UNSER SCHUTZAUFTRAG

 
1.1 Unser Selbstverständnis
Der FC Pfeil Broistedt ist mehr als ein Sportverein. Wir sind eine Gemeinschaft, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Freizeit in einer Umgebung zu verbringen, die frei von Angst, Gewalt und Grenzverletzungen ist. Jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Einschüchterung oder sexualisiertem Verhalten widerspricht unseren Vereinswerten. Wir verpflichten uns deshalb, Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene zu schützen,
persönliche Grenzen zu respektieren, Betroffene ernst zu nehmen, Grenzverletzungen frühzeitig anzusprechen, klare Ansprechpartner und Beschwerdewege bereitzustellen, Verdachtsfälle fachlich und verantwortungsvoll zu bearbeiten, unsere Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Kinderschutz ist keine Aufgabe einzelner Personen. Er ist gemeinsame Verantwortung des gesamten Vereins.
1.2 Was wir unter Gewalt verstehen 
Gewalt kann körperlich, seelisch, sexualisiert oder digital ausgeübt werden. Sie kann von Erwachsenen, Jugendlichen oder Kindern ausgehen.
Dazu gehören insbesondere:
  • körperliche Übergriffe oder unangemessene Strafen,
  • Beleidigungen, Drohungen und Demütigungen,
  • Mobbing, Ausgrenzung und Diskriminierung,
  • unerwünschte Berührungen,
  • sexualisierte Bemerkungen oder Witze,
  • das Zeigen oder Versenden sexualisierter Inhalte,
  • das Ausnutzen von Abhängigkeiten und Machtverhältnissen,
  • sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch,
  • die unerlaubte Verbreitung persönlicher oder intimer Bilder.
  • Nicht jedes unangemessene Verhalten ist eine Straftat. Auch scheinbar geringfügige Grenzverletzungen können jedoch das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen und müssen ernst genommen werden.
1.3 Grenzverletzungen, Übergriffe und Straftaten
Grenzverletzungen entstehen häufig unbeabsichtigt, aus Unachtsamkeit oder mangelnder Sensibilität. Sie müssen angesprochen, reflektiert und beendet werden. Übergriffiges Verhalten liegt vor, wenn persönliche Grenzen bewusst oder wiederholt missachtet werden. Es erfordert klare und konsequente Reaktionen des Vereins. Bei Anhaltspunkten für Straftaten oder eine Kindeswohlgefährdung werden externe Fachstellen und, soweit erforderlich, die zuständigen Behörden einbezogen. Der Schutz der betroffenen Person steht dabei an erster Stelle.
 

2. RISIKEN IM VEREINSALLTAG

Sport lebt von Vertrauen, Nähe und gemeinsamen Erlebnissen. Gleichzeitig können bestimmte Situationen besondere Risiken mit sich bringen.
Der FC Pfeil Broistedt betrachtet insbesondere folgende Bereiche:
Trainings- und Spielbetrieb,
Umkleide- und Duschsituationen,
Einzelgespräche und Einzeltraining,
Fahrten zu Spielen und Turnieren,
Freizeiten und Übernachtungen,
Vereinsveranstaltungen,
digitale Kommunikation,
Foto- und Videoaufnahmen,
Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen,
Konflikte und Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen.
Risiken können insbesondere entstehen, wenn Zuständigkeiten unklar sind, Situationen unbeobachtet bleiben, Kommunikation nicht nachvollziehbar ist oder einzelne Personen eine besonders starke Macht- oder Vertrauensposition besitzen.
Deshalb setzt der Verein auf Transparenz, klare Regeln, angemessene Aufsicht, offene Kommunikation und bekannte Beschwerdewege.
Die Risikoanalyse wird mindestens alle zwei Jahre sowie nach besonderen Vorfällen oder organisatorischen Veränderungen überprüft.
 

3. PRÄVENTION IM VEREINSALLTAG

3.1 Kultur des Hinsehens
Alle Vereinsmitglieder sollen aufmerksam sein und Verantwortung übernehmen.
Das bedeutet:
Auffälligkeiten werden nicht ignoriert.
Grenzverletzungen werden angesprochen.
Sorgen und Beschwerden werden ernst genommen.
Unsicherheiten dürfen jederzeit benannt werden.
Hilfe zu holen gilt als verantwortungsvolles Handeln.
Niemand muss allein entscheiden, ob ein Verdacht begründet ist. Im Zweifel wird die vereinsinterne Ansprechperson hinzugezogen.
3.2 Kinder und Jugendliche stärken
Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass ihre Gefühle, Bedürfnisse und Grenzen wichtig sind.
Sie werden darin bestärkt,
ihre Meinung zu äußern,
Nein zu sagen,
unangenehme Situationen anzusprechen,
Hilfe zu holen,
die Grenzen anderer zu respektieren.
Dabei gilt: Die Verantwortung für den Schutz liegt niemals bei den Kindern oder Jugendlichen selbst, sondern bei den Erwachsenen und den Strukturen des Vereins.
3.3 Beteiligung und Mitbestimmung
Kinder und Jugendliche werden ihrem Alter entsprechend in Entscheidungen einbezogen, die ihren Vereinsalltag betreffen.
Sie sollen wissen,
welche Regeln gelten,
an wen sie sich wenden können,
wie sie Kritik oder Beschwerden äußern können,
dass ihre Rückmeldungen ernst genommen werden.
Trainerinnen, Trainer und Betreuende schaffen regelmäßig Möglichkeiten für Gespräche und Rückmeldungen.
3.4 Transparente Organisation
Trainingszeiten, Verantwortlichkeiten, Fahrten, Veranstaltungen und Änderungen werden nachvollziehbar kommuniziert.
Situationen, in denen Erwachsene dauerhaft unbeobachtet mit einzelnen Minderjährigen allein sind, sollen vermieden werden.
Transparenz schützt Kinder und Jugendliche ebenso wie die ehrenamtlich Tätigen vor Missverständnissen und unbegründeten Verdächtigungen.
3.5 Zusammenarbeit mit Eltern
Eltern und Erziehungsberechtigte sind wichtige Partner im Kinderschutz.
Sie werden über wesentliche Abläufe, besondere Veranstaltungen, Fahrten, Kommunikationswege und Ansprechpartner informiert.
Fragen, Beobachtungen und Sorgen von Eltern werden ernst genommen und vertraulich behandelt.
 

4. VERHALTENSKODEX

Der folgende Verhaltenskodex gilt für Vorstandsmitglieder, Trainerinnen und Trainer, Betreuende, Übungsleitende, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie alle weiteren Personen, die im Verein Verantwortung übernehmen.
4.1 Respekt und Wertschätzung
Wir behandeln alle Menschen respektvoll, fair und wertschätzend.
Beleidigungen, Einschüchterungen, Diskriminierung, Mobbing, sexualisierte Sprache, entwürdigende Strafen und Bloßstellungen sind unzulässig.
Kritik wird sachlich und konstruktiv geäußert.
4.2 Nähe und Distanz
Körperkontakt erfolgt nur, wenn er sportlich, pädagogisch oder medizinisch erforderlich und für die betroffene Person in Ordnung ist.
Hilfestellungen werden erklärt und möglichst angekündigt.
Ablehnende verbale oder nonverbale Signale werden sofort respektiert.
Körperliche Nähe darf niemals den persönlichen Bedürfnissen Erwachsener dienen oder als Belohnung, Strafe oder Druckmittel eingesetzt werden.
4.3 Einzelkontakte
Einzelgespräche oder Einzeltrainings können sinnvoll sein, müssen aber transparent gestaltet werden.
Sie finden möglichst in offenen, einsehbaren oder für andere erreichbaren Bereichen statt.
Geschlossene und nicht nachvollziehbare Situationen werden vermieden.
Bei Bedarf werden Eltern oder andere Verantwortliche informiert.
4.4 Umkleiden und Duschen
Die Intimsphäre aller Beteiligten wird geschützt.
Es gilt:
Vor dem Betreten wird angeklopft.
Umkleiden werden nur bei nachvollziehbarem Anlass betreten.
Aufenthalte werden auf das notwendige Maß beschränkt.
Erwachsene duschen nicht gemeinsam mit Minderjährigen.
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen in Umkleiden, Duschen und Sanitärräumen sind ausnahmslos untersagt.
4.5 Fahrten und Veranstaltungen
Fahrgemeinschaften werden transparent organisiert.
Eltern werden über Ablauf und verantwortliche Personen informiert.
Alleinfahrten eines Erwachsenen mit einem einzelnen Minderjährigen werden nach Möglichkeit vermieden.
Bei Turnieren, Freizeiten und Veranstaltungen bestehen klare Aufsichts- und Zuständigkeitsregelungen.
4.6 Übernachtungen
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung werden vorab verbindliche Regeln festgelegt.
Dazu gehören:
ausreichend viele Betreuungspersonen,
altersgerechte Schlafbereiche,
Schutz der Privatsphäre,
klare Regeln zur Nachtruhe,
bekannte Ansprechpersonen,
Notfall- und Erreichbarkeitsregelungen.
Erwachsene übernachten grundsätzlich nicht allein mit einzelnen Minderjährigen in einem Zimmer, sofern dies nicht aus zwingenden Gründen erforderlich und vorher transparent abgestimmt ist.
4.7 Digitale Kommunikation
Die Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt möglichst über offizielle Vereinskanäle oder Mannschaftsgruppen.
Private Einzelchats werden vermieden oder auf notwendige organisatorische Inhalte beschränkt.
Nachrichten werden sachlich, respektvoll und zu angemessenen Zeiten versendet.
Unzulässig sind insbesondere:
sexualisierte oder beleidigende Inhalte,
Druck, Drohungen oder Einschüchterungen,
der Aufbau geheimer Beziehungen,
die Weitergabe privater Nachrichten ohne berechtigten Grund,
das Versenden oder Anfordern intimer Bilder.
4.8 Fotos und Videos
Fotos und Videos werden nur im Rahmen der geltenden Einwilligungen erstellt und veröffentlicht.
Kinder und Jugendliche dürfen äußern, wenn sie nicht aufgenommen werden möchten.
Bloßstellende, entwürdigende oder unangemessene Aufnahmen sind unzulässig.
Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich über abgestimmte Vereinskanäle.
4.9 Geschenke und Bevorzugungen
Geschenke und besondere Zuwendungen dürfen keine Abhängigkeiten schaffen und nicht den Eindruck einer unangemessenen Bevorzugung vermitteln.
Geheime Geschenke oder persönliche Sonderbeziehungen zwischen Verantwortlichen und Minderjährigen sind nicht zulässig.
4.10 Alkohol und Drogen
Während der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verzichten Verantwortliche auf Alkohol und andere berauschende Mittel.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz werden eingehalten.
4.11 Verhalten bei Grenzverletzungen
Wer Grenzverletzungen beobachtet oder von ihnen erfährt,
nimmt die betroffene Person ernst,
sorgt bei Bedarf für unmittelbaren Schutz,
dokumentiert die Beobachtung sachlich,
informiert die zuständige Ansprechperson,
führt keine eigenen Ermittlungen durch.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex können pädagogische, organisatorische, arbeitsrechtliche oder vereinsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
 

5. PERSONAL, QUALIFIZIERUNG UND FÜHRUNGSZEUGNIS

5.1 Auswahl und Einführung
Bereits bei der Gewinnung neuer Trainerinnen, Trainer und Betreuender macht der FC Pfeil Broistedt deutlich, dass Kinderschutz zu den verbindlichen Grundlagen der Vereinsarbeit gehört.
Neue Verantwortliche erhalten:
dieses Schutzkonzept,
den Verhaltenskodex,
die Kontaktdaten der Ansprechpersonen,
Informationen zu Beschwerde- und Interventionswegen.
5.2 Ehrenkodex und Selbstverpflichtung
Alle Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, erkennen den Ehrenkodex und die Selbstverpflichtung des Vereins an.
Sie bestätigen damit insbesondere,
die Würde und Grenzen aller Menschen zu respektieren,
das Schutzkonzept einzuhalten,
Grenzverletzungen nicht zu dulden,
Hinweise verantwortungsvoll weiterzugeben,
an erforderlichen Schulungen teilzunehmen.
5.3 Erweitertes Führungszeugnis
Soweit gesetzlich vorgesehen oder nach Art, Dauer und Intensität des Kontaktes erforderlich, verlangt der Verein die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Die Einsichtnahme erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes.
Dokumentiert werden ausschließlich:
Name der betreffenden Person,
Datum der Einsichtnahme,
Datum des Führungszeugnisses,
Ergebnis, ob relevante Eintragungen einer Tätigkeit entgegenstehen,
Zeitpunkt einer möglichen erneuten Vorlage.
Eine Kopie wird grundsätzlich nicht dauerhaft gespeichert.
5.4 Schulungen und Begleitung
Verantwortliche sollen regelmäßig für Kinderschutz, Nähe und Distanz, digitale Kommunikation, Beschwerdewege und Verhalten im Verdachtsfall sensibilisiert werden.
Der Verein nutzt hierzu geeignete Angebote der Sportverbände und externer Fachstellen.
Neue Verantwortliche werden in die Vereinsstrukturen eingeführt und bei Fragen oder Unsicherheiten unterstützt.
 

6. ANSPRECHPERSONEN UND BESCHWERDEWEGE

6.1 Wer kann sich melden?
An die Ansprechpersonen können sich alle wenden, insbesondere:
Kinder und Jugendliche,
Eltern und Erziehungsberechtigte,
Trainerinnen und Trainer,
Betreuende,
Mitglieder und Ehrenamtliche,
Zuschauerinnen und Zuschauer,
Gäste des Vereins.
Niemand muss mit einer Sorge oder Beobachtung allein bleiben.
6.2 Vereinsinterne Ansprechpersonen
Der Vorstand benennt mindestens eine Ansprechperson für Kinderschutz sowie möglichst eine Stellvertretung.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Fragen und Beschwerden entgegennehmen,
Betroffene unterstützen,
Hinweise dokumentieren,
das weitere Vorgehen koordinieren,
bei Bedarf externe Fachberatung einbeziehen,
den Vorstand über notwendige Maßnahmen informieren.
Die aktuellen Kontaktdaten befinden sich in der entsprechenden Anlage und werden vereinsintern bekannt gemacht.
6.3 Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Hinweise und Beschwerden können
persönlich,
telefonisch,
schriftlich,
per E-Mail,
über eine Vertrauensperson
mitgeteilt werden.
Auch anonyme Hinweise werden geprüft, soweit dies aufgrund der vorhandenen Informationen möglich ist.
6.4 Grundsätze der Bearbeitung
Alle Hinweise werden ernst genommen und vertraulich behandelt.
Informationen werden nur an Personen weitergegeben, die sie für ihre Aufgabe benötigen.
Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten werden gewahrt.
Niemand soll Nachteile erleiden, weil er oder sie eine Beobachtung oder Sorge in guter Absicht meldet.
6.5 Externe Beratung
Bei Bedarf arbeitet der FC Pfeil Broistedt unter anderem mit folgenden Stellen zusammen:
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt,
zuständiges Jugendamt,
Landessportbund Niedersachsen,
Niedersächsischer Fußballverband,
Polizei und Strafverfolgungsbehörden.
Externe Fachberatung dient der Einschätzung der Situation, dem Schutz der Betroffenen und der Handlungssicherheit des Vereins.
 

7. INTERVENTION BEI VERDACHTSFÄLLEN

7.1 Grundsatz
Jeder Hinweis auf eine mögliche Grenzverletzung, einen Übergriff oder sexualisierte Gewalt wird ernst genommen.
Das Wohl und der Schutz der betroffenen Person stehen im Mittelpunkt.
Nicht jede Beobachtung bestätigt einen Verdacht. Dennoch darf kein Hinweis ignoriert oder vorschnell bewertet werden.
7.2 Sofortiges Verhalten
Im Verdachtsfall gilt:
Ruhe bewahren.
Betroffene Person ernst nehmen.
Aufmerksam zuhören.
Keine Suggestivfragen stellen.
Keine Schuldzuweisungen aussprechen.
Keine Versprechen machen, die nicht eingehalten werden können.
Keine verdächtigte Person eigenständig konfrontieren.
Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
Bei akuter Gefahr unverzüglich Schutzmaßnahmen einleiten und Polizei oder Jugendamt informieren.
7.3 Gespräch mit einer betroffenen Person
Vertraut sich ein Kind oder Jugendlicher an, soll die zuhörende Person Sicherheit vermitteln.
Hilfreiche Aussagen können sein:
„Du hast richtig gehandelt, dass du darüber sprichst.“
„Ich nehme dich ernst.“
„Du bist nicht allein.“
Es darf nicht versprochen werden, alles geheim zu halten. Stattdessen wird erklärt, dass nur die Personen einbezogen werden, die für den Schutz und die weitere Hilfe erforderlich sind.
7.4 Dokumentation
Beobachtungen und Aussagen werden zeitnah und sachlich dokumentiert.
Die Dokumentation enthält möglichst:
Datum, Uhrzeit und Ort,
beteiligte Personen,
konkrete Beobachtungen,
möglichst wörtliche Aussagen,
bereits eingeleitete Maßnahmen.
Eigene Interpretationen und Vermutungen werden deutlich von Tatsachen getrennt.
Hierfür nutzt der Verein den Dokumentationsbogen in der Anlage.
7.5 Information und Beratung
Die Dokumentation wird unverzüglich an die Kinderschutz-Ansprechperson weitergegeben.
Ist diese nicht erreichbar, wird die Stellvertretung oder ein Mitglied des Vorstandes informiert.
Das weitere Vorgehen wird abgestimmt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten wird frühzeitig externe Fachberatung eingeholt.
7.6 Schutzmaßnahmen
Je nach Situation können vorläufige Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Dazu gehören beispielsweise:
Änderung von Trainingsgruppen oder Zuständigkeiten,
Begleitung der betroffenen Person,
Trennung beteiligter Personen,
vorübergehende Freistellung von Aufgaben,
Anpassung von Kommunikations- oder Kontaktwegen,
Einbindung der Eltern oder Erziehungsberechtigten,
Hinzuziehung externer Stellen.
Maßnahmen werden sorgfältig abgewogen. Sie dienen dem Schutz und stellen keine Vorverurteilung dar.
7.7 Information der Eltern
Die Einbindung der Eltern oder Erziehungsberechtigten wird fachlich abgestimmt.
Sie erfolgt nicht automatisch, wenn dadurch der Schutz der betroffenen Person gefährdet oder eine mögliche Aufklärung erschwert werden könnte.
7.8 Vertraulichkeit
Verdachtsfälle werden nicht öffentlich diskutiert.
Gerüchte, Spekulationen oder nicht abgestimmte Informationen können Betroffene und andere Beteiligte erheblich belasten.
Informationen werden deshalb ausschließlich im erforderlichen Personenkreis ausgetauscht.
7.9 Nachsorge und Aufarbeitung
Nach Abschluss eines Vorfalls prüft der Verein, welche Unterstützung und Aufarbeitung erforderlich sind.
Dazu können gehören:
Begleitung betroffener Personen,
Gespräche mit Mannschaften oder Eltern,
Unterstützung der Verantwortlichen,
Rehabilitation zu Unrecht beschuldigter Personen,
Auswertung des Vorgehens,
Anpassung von Schutzmaßnahmen und Abläufen.
Erfahrungen aus Vorfällen werden genutzt, um das Schutzkonzept weiterzuentwickeln.
7.10 Handlungsübersicht
Im Verdachtsfall gilt folgende Orientierung:
1. Ruhe bewahren.
2. Betroffene Person schützen und ernst nehmen.
3. Zuhören, aber nicht selbst ermitteln.
4. Beobachtungen und Aussagen dokumentieren.
5. Kinderschutz-Ansprechperson informieren.
6. Externe Fachberatung hinzuziehen.
7. Geeignete Schutzmaßnahmen abstimmen.
8. Bei akuter Gefahr Polizei oder Jugendamt informieren.
9. Nachsorge und Aufarbeitung sicherstellen.
 

8. VERANTWORTUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG

8.1 Verantwortung des Vorstandes
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes.
Zu seinen Aufgaben gehören:
Benennung und Unterstützung der Ansprechpersonen,
Schaffung geeigneter Beschwerdewege,
Organisation von Schulungen,
Regelung der Führungszeugnisse,
Bekanntmachung des Schutzkonzeptes,
Bearbeitung notwendiger organisatorischer Maßnahmen,
regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung.
8.2 Verantwortung aller Vereinsmitglieder
Alle Mitglieder tragen zu einem sicheren Vereinsleben bei.
Dazu gehören:
respektvoller Umgang,
Achtung persönlicher Grenzen,
Aufmerksamkeit im Vereinsalltag,
Bereitschaft, Grenzverletzungen anzusprechen,
Nutzung der vorgesehenen Beschwerdewege,
Unterstützung der Vereinswerte.
Kinderschutz kann nur gelingen, wenn er im Alltag gemeinsam gelebt wird.
8.3 Regelmäßige Überprüfung
Das Schutzkonzept wird mindestens alle zwei Jahre sowie anlassbezogen überprüft.
Dabei werden insbesondere folgende Fragen betrachtet:
Sind die Regelungen bekannt und praktikabel?
Sind die Ansprechpartner und Kontaktdaten aktuell?
Haben sich rechtliche oder verbandliche Vorgaben geändert?
Sind neue Risiken entstanden?
Welche Erfahrungen wurden im Vereinsalltag gemacht?
Besteht zusätzlicher Schulungs- oder Handlungsbedarf?
8.4 Beteiligung und Rückmeldungen
Rückmeldungen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Trainerinnen, Trainern und weiteren Vereinsmitgliedern werden in die Weiterentwicklung einbezogen.
Beschwerden und Verbesserungsvorschläge werden nicht als Angriff verstanden, sondern als Möglichkeit, die Sicherheit und Qualität der Vereinsarbeit zu verbessern.
8.5 Veröffentlichung
Das Schutzkonzept wird allen Verantwortlichen zur Verfügung gestellt.
Neue Trainerinnen, Trainer und Betreuende erhalten es bei Aufnahme ihrer Tätigkeit.
Die wesentlichen Regelungen, Ansprechpartner und Beschwerdewege sollen für Mitglieder und Eltern leicht zugänglich sein.
Der Vorstand entscheidet über eine Veröffentlichung auf der Vereinshomepage.
 

SCHLUSSWORT

Mit diesem Schutzkonzept setzt der FC Pfeil Broistedt ein klares Zeichen für ein sicheres, respektvolles und verantwortungsbewusstes Vereinsleben.
Kein Dokument kann allein Schutz gewährleisten. Entscheidend ist das tägliche Handeln aller Menschen, die Verantwortung im Verein übernehmen.
Kinderschutz beginnt mit Aufmerksamkeit, gegenseitigem Respekt, klaren Grenzen und dem Mut, Sorgen anzusprechen.
Wir möchten einen Verein gestalten, in dem Kinder, Jugendliche und Erwachsene Sport mit Freude erleben können und wissen:
Ich werde gesehen.
Ich werde ernst genommen.
Meine Grenzen werden respektiert.
Ich weiß, an wen ich mich wenden kann.
Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung.
 
Vielfalt. Leidenschaft. Zusammenhalt.